Als Student hat man es bekanntlich nicht immer leicht: Zahlreiche Vorlesungen, zeitlicher Druck und häufig auch noch Prüfungsstress – und zudem sieht es in den meisten Fällen auch finanziell nicht immer rosig aus. Aber wusstest du schon, dass du quasi während der gesamten Studienzeit Kindergeld beziehen kannst? Die üppige finanzielle Unterstützung vom deutschen Staat könnte vielen Studenten wirklich weiterhelfen, doch wissen leider nur die wenigsten, dass sie diesen Anspruch überhaupt geltend machen können. Aus diesem Grund möchten wir das Thema Kindergeld während des Studiums etwas genauer unter die Lupe nehmen und dir zeigen, wie du die monatliche Finanzspritze beanspruchen kannst, welche Stolpersteine es gibt und auf was du darüber hinaus noch achten musst.
Die Höhe des Kindergeldanspruchs richtete sich bis zum 31. Dezember 2022 strikt nach der Anzahl der Kinder und wurde bis dahin auch immer wieder erhöht. Seit dem 01. Januar 2023 hat sich diese Vorgehensweise jedoch geändert.
Dementsprechend kannst du folgende Beiträge erwarten:
Kalenderjahr | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind |
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2019 | 204 € | 204 € | 210 € | 235 € |
2020 | 204 € | 204 € | 210 € | 235 € |
2021 | 219 € | 219 € | 225 € | 250 € |
2022 | 219 € | 219 € | 225 € | 250 € |
2023 | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € |
seit 2024 | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € |
Je mehr Geschwister du hast, desto mehr Kindergeld bekommen deine Eltern – allerdings steigt der Betrag pro Kind nicht mehr exponentiell an.
Die Höhe des Kindergeld-Betrages ist also mittlerweile nicht mehr von der Anzahl der Kinder abhängig. Das bedeutet: Egal wie viele Kinder unter 18 Jahren in dem betreffenden Haushalt leben – der Gesamtbetrag pro Kind bleibt gleich. Allerdings solltest du zudem auch den BAföG-Freibetrag im Auge behalten. Die Gesamtsumme setzt sich dann wie folgt zusammen: Für jedes Kind erhalten die Eltern pauschal 250 Euro pro Monat. Dementsprechend würden Erziehungsberechtigte von vier Kindern, die allesamt noch nicht volljährig sind, monatlich insgesamt 1.000 Euro von der Familienkasse erhalten.
Gut zu wissen: Aller Voraussicht nach wird das Kindergeld in seiner aktuellen Form ab 2025 abgeschafft und gegen die viel diskutierte Kindergrundsicherung ersetzt. Zwar ist bereits klar, dass sich diese Grundsicherung aus einem sogenannten Garantiebeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammensetzen wird – allerdings steht aktuell (Stand: Anfang 2024) noch nicht fest, wie hoch der finale Beitrag sein wird, den die Eltern jeden Monat vom Staat erwarten können.
Kindergeld ist eine Steuererleichterung für Eltern in Deutschland, unabhängig von der Staatsbürgerschaft und Einkommen. Kindergeld gibt es für jedes minderjährige Kind und Kinder in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag. Das betrifft auch Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Damit haben nahezu alle Studenten die Möglichkeit, während des gesamten Erststudiums Kindergeld beanspruchen zu können. Etwas anders verhält es sich bei einem Zweitstudium oder einer zusätzlichen Ausbildung nach einem bereits abgeschlossenen Studium, aber dazu später mehr. Im ersten Schritt gilt es zu verstehen, was Kindergeld im Studium eigentlich genau ist, an wen es ausgezahlt wird und an welche Bedingungen die finanzielle Unterstützung des Staates geknüpft ist.
Durch die Auszahlung des Kindergeldes soll sichergestellt werden, dass Eltern den notwendigen Lebensunterhalt für ihre Kinder aufbringen können, ohne dabei in eine finanzielle Notsituation zu geraten. Rein rechtlich gesehen hast also nicht du den Anspruch auf die monatliche Zahlung, sondern deine Eltern. Zudem wird das Kindergeld auch nur bis zu deinem 18. Geburtstag ausgezahlt. Eine Fortführung der Bezüge ist zwar möglich, dann jedoch an gewisse Bedingungen gebunden.
Praktischerweise musst du aber nicht zwangsläufig in Deutschland studieren, denn der Kindergeldanspruch kann auch bei einem Auslandsstudium geltend gemacht werden. Zusätzlich kannst du Auslandsbafög für dein gesamtes Studium in der EU erhalten.
Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU Staaten bzw. des EU-Wirtschaftsraums kommt es auf die Dauer des Aufenthalts an: Bei einem Studienaufenthalt von bis zu einem Jahr gibt es in der Regel keine Probleme bei der Weitergewährung des Kindergeldes.
Praktischerweise können deine Eltern selbst dann Kindergeld vom Staat beziehen, wenn du während deines Studiums nebenbei Geld verdienst. Dabei spielt die Höhe deiner Einkünfte übrigens keine Rolle. Allerdings gilt das nur während deiner Erstausbildung. Denn falls du bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss besitzt und nun zum Beispiel ein zweites Studium beginnen möchtest, erlischt der Anspruch, sobald deine wöchentliche Arbeitszeit über dem festgelegten Jahresdurchschnitt von 20 Stunden liegt.
Wenn du also beispielsweise während der Semesterferien zwei Monate lang 40 Stunden Vollzeit arbeitest, musst du deine Arbeitszeiten in den Folgemonaten so weit reduzieren, dass du im Schnitt wieder auf die maximal 20 Stunden pro Woche kommst. Als Ausnahmen greifen hier nur die sogenannten Ausbildungsdienstverhältnisse (also Praktika, Volontariate und Co.), Minijobs auf 450-Euro-Basis und kurzfristige Beschäftigungen, wie beispielsweise Projektarbeiten.
Beachte jedoch, dass du mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche noch Kindergeld im Studium beziehen kannst, aber kein BAföG. Außerdem würdest du aus der studentischen Krankenversicherung fallen.
Dementsprechend würden Eltern von fünf Kindern, die allesamt noch in Schule, Ausbildung oder Studium sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insgesamt 1.088 Euro von der Familienkasse erhalten.
Diese Frage lässt sich kurz und knapp mit Ja beantworten, denn der Anspruch deiner Eltern auf Kindergeld besteht auch dann, wenn du den BAföG-Höchstsatz erhältst. Das liegt in der Hauptsache daran, dass das Kindergeld nicht in die Berechnung der BAföG-Unterstützung mit einfließt. Ob du jedoch zusätzlich zum BAföG auch Zugriff auf das Kindergeld hast, liegt verständlicherweise an deinen Eltern – denn wie weiter oben bereits erwähnt, können nur sie das Kindergeld beantragen und dann gegebenenfalls an dich weiterleiten, um dich bei deinem Studium weiterhin zu unterstützen.
Gut zu wissen: Wechselwirkung von Kindergeld und anderen Sozialleistungen
Kindergeld zählt außer bei Hartz 4/ Bürgergeld nirgends als Einkommen. Du brauchst Kindergeld also weder beim Wohngeld oder BAföG Antrag noch bei der Steuererklärung anzugeben. Egal, ob du das Kindergeld als Student für dich selbst oder für dein Kind bekommst.
Den Kindergeld-Antrag stellst du bzw. deine Eltern bei eurer zuständigen Familienkasse am Wohnort deiner Eltern.
Wenn deine Eltern keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen sie eine sogenannte Niederlassungs- beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis, um überhaupt Kindergeld beantragen zu können. EU-Staatsbürger aus Mitgliedsländern des europäischen Wirtschaftsraumes können hingegen ohne weitere Einschränkungen direkt einen solchen Antrag stellen. Dieser muss dann schriftlich bei der Familienkasse eingereicht werden. Wichtig: Je eher der Antrag gestellt wird, desto besser – denn rückwirkend beantragtes Kindergeld wird nur für die letzten 24 Wochen ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt dann monatlich und auf jeden Fall bis zum Erreichen der Volljährigkeit.
Wenn du über dein 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen möchtest, musst du entweder eine berufsbezogene Ausbildung absolvieren, eine allgemeinbildende Schule besuchen, ein Pflichtpraktikum, Volontariat oder Referendariat ausführen oder eben an einer Fachhochschule beziehungsweise an einer Universität eingeschrieben sein.
Seit kurzem ermöglicht die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise die Familienkasse die Antragstellung auf eine Weiterbewilligung des Kindergeldes für studierende Kinder online. Dazu schickt die Familienkasse den Eltern nach der abgeschlossenen Schulausbildung des Kindes einen speziellen Zugangscode, der auf der Webseite der Institution eingegeben werden kann, um dort die Weiterbewilligung direkt zu beantragen.
Damit das auch reibungslos klappt, muss allerdings ein aktuelle Immatrikulationsbescheinigung werden. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du dich auch tatsächlich für die Zahlung des Kindergeldes während des Studiums qualifizierst, oder Zweifel daran hast, dass du alle Voraussetzungen auch in naher Zukunft erfüllen kannst, stell den Antrag einfach trotzdem. Am besten direkt online bei der Familienkasse. Das ist kinderleicht und dauert nur 5 Minuten. Der Antrag wird auch sehr schnell bearbeitet. Alles was du dafür brauchst ist eine Steuer-ID.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Sefa Tiril
ich werde nächstes Jahr 16 Jahre alt und bin Deutsche mit Türkische Abstammung
nach der Schule wollte ich in der Türkei ein Privat Schule besuchen und danach in der Türkei weiter Studieren was muss ich tun damit ich weiterhin mein Kindergeld bekomme
Danke für das Antwort.
Luisa Todisco
ehrlich gesagt, kenne ich mich damit nicht gut genug aus, um dir das zuverlässig zu beantworten. Frag am besten die Familienkasse.
Mariam
Ahmed Majeid
Ich hab mich nun im Umfeld erkundigt und außerdem im intern gestöbert und jedes Mal unterschiedliche Antworten gefunden zu meiner folgenden Frage:
Ich werde im September nun 25 Jahre alt und bin mitten in Studium. Bedeutet es, dass das Kindergeld ausgestellt wird oder es noch bis zum 27. Lebensjahr weiterhin ausgezahlt wird. Ich hab bisher immer verschiedene Meinungen und Aussagen gehört.
Luisa Todisco
von 27 höre ich das erste Mal. Spätestens mit dem 25. Geburtstag ist Schluss. Ab da gibt es auch keine Familienversicherung mehr.
André
Luisa Todisco
solange sie noch nicht 25 ist und neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet, ist das kein Problem.
Petar
meine Tochter ist gerade volljährig geworden und beginnt im Herbst ihr Studium an einer deutschen Uni. Besteht der Anspruch auf deutsches Kindergeld weiterhin (evtl. auf sie übertragen), wenn die Eltern das Land dauerhaft verlassen und sich ins EU-Ausland niederlassen? Welche Leistungen kämen sonst in Frage wenn zwar Wohneigentum vorhanden ist, aber kein Einkommen?
Luisa Todisco
Solange sie noch keine 25 ist und keine Berufsausbildung/Studium abgeschlossen hat, kannst du Kindergeld für sie bekommen. Wenn du dauerhaft das Land verlässt, solltet ihr beantragen, dass das Kindergeld direkt an sie selbst ausgezahlt wird. Sie kann abhängig von eurem Einkommen BaföG für ihr Studium beantrsgen. Das wären bis zu 963 Euro monatlich, von denen sie später die Hälfte(max. 10.010 Euro) ohne Zinsen zurückzahlen muss. Mehr Infos dazu findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/
Andrea Khalil
Luisa Todisco
nicht, wenn sie nicht großartig arbeitet und jünger als 25 ist.
Alesia
Luisa Todisco
Den Kindergeldantrag stellst du bei deiner örtlichen Familienkasse. Dafür musst du nur ein einseitiges Formular ausfüllen und die Geburtsurkunde einreichen, ob deine Staatsbürgerschaft kritisch ist, weiß ich nicht so genau. Hat vielleicht auch mit deiner Aufenthaltsberechtigung zu tun, aber das siehst du dann. Der Antrag selbst ist schneller erledigt als die Recherche.
Was denkst du?